Abmahngefahr!
Am 09.01.2016 tritt die Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur
„Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft.
Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel,
eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und
faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu
schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden
Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen
innerhalb der gesamten EU ergeben.
Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online-
Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der
Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative
Streitbeilegung erreicht werden.
Alle Händler sind ab 9. Januar verpflichtet, Ihre Kunden auf die
Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen.
Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie
unter folgendem Link als PDF herunterladen können:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524
Außerdem ist folgender Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht
zugänglich auf der Händlerwebseite zu platzieren:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wie auf der Website der OS-Plattform nachzulesen ist, wird diese
voraussichtlich erst im Februar 2016 ihren Dienst aufnehmen – die
Hinweispflicht besteht allerdings dennoch bereits ab dem 9. Januar.
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